„WIR SCHAFFEN DAS – NICHT“ - Beauftragte Claus diskutiert auf Katholikentag zu Fragen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Beauftragte Claus diskutiert auf Katholikentag zu Fragen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Podiumsdiskussion UBSKM Katholikentag 2024 TN: Vorsitzende der UAK (Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen), Magarete Reske, dem Kirchenrechtler Prof. Dr. Thomas Schüller, der Theologin Prof. Dr. Ute Leimgruber, dem Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch, Matthias Katsch, sowie mit Bischof Dr. Michael Gerber
Fotonachweis
UBSKM

Heute wurde im Rahmen des Katholikentages in der Reglerkirche in Erfurt über die Aufarbeitung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche diskutiert. Im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion unter dem Titel „Wir schaffen das – nicht“ stand die Verantwortung von Kirche und Staat bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus betonte, wie wichtig es sei, dass die Aufarbeitung in Einrichtungen nach klaren Standards und Kriterien abläuft und Betroffene in diese Prozesse transparent einbezogen werden. Entsprechende Regelungen hierzu fänden sich deswegen insbesondere auch in der „Gemeinsamen Erklärung“ von DBK und UBSKM von April 2020 , wie zum Beispiel zur Einrichtung von Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und deren Aufgaben wie auch bezogen auf die regelmäßigen Berichte der Kommissionen. Während es aktuell bei der DBK bereits um eine erste Bilanzierung der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ und damit auch der Betroffenenbeteiligung geht, befände sich die Evangelische Kirche nach der Unterzeichnung im Dezember 2023 noch in einer Startphase. Auch für die Evangelische Kirche und die Diakonie werde die gelingende Betroffenenbeteiligung ein wesentliches Element für den Erfolg der geplanten Regionalen Aufarbeitungsverbünde sein. Zur Rolle des Staates bei der Aufarbeitung erklärte Kerstin Claus: „Staatliche Verantwortung bei der Aufarbeitung hat viele Facetten – von der Ausübung der strafrechtlichen Verfolgung bis zur Setzung von Rahmenbedingen zum Beispiel durch Gesetze, soweit dies in der Kompetenz staatlicher Strukturen liegt. Auch die Kirchen selbst stehen in der Pflicht, ihre Ordnungen und Gesetze so zu schärfen, dass Aufarbeitung verbindlich und transparent wird. Und natürlich geht es bei der Aufarbeitung auch um die Anerkennung des Unrechts, das so vielen Betroffenen widerfahren ist. Auch hier kommt dem Staat eine wichtige Rolle zu. Denkbar wäre zum Beispiel ein Anerkennungsformat im Rahmen einer Gedenkveranstaltung im Deutschen Bundestag.“

Vorbereitet wurde die Podiumsdiskussion von der Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands. Moderiert wurde die Veranstaltung von Joachim Frank, Journalist und Buchautor.

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion besuchte die Beauftragte gemeinsam mit Wolfgang Klose, dem Vizepräsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), die „Kirchenmeile“ und führte dort Gespräche mit Betroffenenvertretungen, den Aufarbeitungskommissionen in den Diözesen sowie zahlreichen verbandlichen Strukturen, die sich für Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexueller Gewalt engagieren.

Quelle: UBSKM https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/896

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